
Zuordnung von Abfallschlüsseln
Empfehlungen für die abfallrechtliche Einstufung von gebrauchten Laborchemikalien
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Zuordnung von Abfallschlüsseln
Packungen < = 5 kg (sowohl angebrochene als auch intakte Originalverpackungen):
- 16 05 06*Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
Packungen > 5 kg (Originalverschlossen, je nach Inhalt):
- 16 03 03*Anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
- 16 03 04 Anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen
- 16 03 05*Organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
- 16 03 06 Organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen
Angebrochen (je nach Inhalt):
- 16 05 07*Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
- 16 05 08*Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
